Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen, 01.06.2017

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   LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15   

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LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15 (https://dejure.org/2017,6190)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.01.2017 - L 3 AL 8/15 (https://dejure.org/2017,6190)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - L 3 AL 8/15 (https://dejure.org/2017,6190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 144 Abs 1 S 2 Nr 7 SGB 3, § 144 Abs 2 S 1 SGB 3, § 159 Abs 1 S 2 Nr 7 SGB 3, § 159 Abs 2 S 1 SGB 3, § 38 Abs 1 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung - Sperrzeitbeginn - sperrzeitbegründendes Ereignis - Ende des befristeten Beschäftigungsverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit; Zumutbare Beschäftigung; Verfügbarkeit des Arbeitslosen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit; Zumutbare Beschäftigung; Verfügbarkeit des Arbeitslosen

  • rechtsportal.de

    SGB III a.F. § 118 Abs. 5 Nr. 1
    Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15
    Das BSG habe auch für andere Konstellationen entschieden, dass eine Bindung der Sperrzeit an Entstehung und Fortbestand des Leistungsanspruchs nicht bestehe (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 1999, B 7 AL 14/99 R).

    Dies wäre zwar mit der BSG-Rechtsprechung vereinbar (Urteil vom 5. August 1999, B 7 AL 14/99 R, juris), wohl aber nicht mit der Intention des Gesetzgebers, diese Obliegenheitsverletzung im Vorfeld der Arbeitslosigkeit mit allen Rechtsfolgen einer Sperrzeit zu sanktionieren (vgl. so Valgolio in Hauck/Noftz, SGB, Stand September 2014, K § 159 SGB III Rz 445 unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/109 Seite 7).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 236/13

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15
    Erforderlich ist insoweit eine doppelte Verschuldensprüfung: Zum einen muss der Arbeitslose Kenntnis von der Obliegenheit zur Arbeitsuchendmeldung gehabt haben bzw. nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten fahrlässig darüber in Unkenntnis gewesen sein und zum zweiten muss er sich zumindest leicht fahrlässig nicht unmittelbar nach Kenntniserlangung arbeitsuchend gemeldet haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014, L 9 AL 236/13, juris, m.w.N.).

    Aus diesem Grund wird es für sachgerecht gehalten, die Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung erst mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses beginnen zu lassen, weil davor nachteilige leistungsrechtliche Folgen nicht eintreten können (Valgolio a.a.O. Rz 446 unter Hinweis auf die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, BR-Drucks. 755/08, Seite 63 zu Nr. 41 (§ 144), wo es heißt, die Sperrzeit (gemeint ist eine Sperrzeit wegen Versäumung einer Meldung nach § 309 SGB III) beginne - wie auch im Falle des § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 - mit Eintritt der Beschäftigungslosigkeit; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014, L 9 AL 236/13, juris; Rademacker in Hauck/Noftz, a.a.O., K § 38 Rz 49; Karmanski in Brand, SGB III, a.a.O., § 159 Rz 153; Scholz in Mutschler u.a., SGB 111, 5.

  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15
    Ein solcher ist anzuerkennen, wenn dem Arbeitslosen unter Berücksichtigung des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen des Arbeitslosen mit denjenigen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden konnte; die Sperrzeit setzt somit ein subjektiv vorwerfbares Verhalten voraus (BSG, Urteil vom 25. August 2011, B 11 AL 30/10 R, juris).
  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15
    Insoweit werde auch auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) Bezug genommen (Urteil vom 7. Februar 2002, B 7 AL 28/01 R).
  • BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15
    Denn es ist ausgeschlossen, das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bzw. Verfügbarkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Alg nachträglich im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zu fingieren (BSG, Beschluss vom 7. Mai 2009, B 11 AL 72/08 B, juris, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2011 - L 9 AL 65/11

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2017 - L 3 AL 8/15
    Am 26. April 2011 - Dienstag nach Ostern - hat die Klägerin bei dem Sozialgericht Kiel zum einen Klage gegen den Sperrzeitbescheid vom 15. Februar 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18. März 2011 (S 9 AL 65/11) und zum anderen Klage gegen den Bewilligungsbescheid vom 16. Februar 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21. März 2011 (S 6 AL 64/11) erhoben.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 AL 2132/16

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung -

    Nach alledem hat der Anspruch der Klägerin auf Arbeitslosengeld ab dem 01.04.2015 eine Woche geruht (vgl. zum Ganzen auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2017 - L 3 AL 8/15, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.09.2014 - L 9 AL 236/13, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2018 - L 7 AL 62/16
    b) Der Beginn der Sperrzeit gemäß § 159 Abs. 2 SGB III ist mit dem ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Klägers zutreffend festgesetzt, weil nach der ersichtlichen obergerichtlichen Rechtsprechung und einer verbreiteten Auffassung in der einschlägigen Literatur (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Mai 2017 - L 8 AL 2132/16 - Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Januar 2017 - L 1 AL 26/15 - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Januar 2017 - L 3 AL 8/15 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 25. September 2014 - L 9 AL 236/13 - und vom 2. Februar 2012 - L 16 AL 201/11; Coseriu in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand März 2015, § 159 Rn 526; Rademacker in: Hauck/Noftz, SGB III, Loseblatt Stand April 2014, § 38, Rn 49; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Loseblatt Stand Mai 2014, § 159 Rn 445, 446), der sich der Senat ausdrücklich anschließt, bei einer verspäteten Arbeitsuchendmeldung der erste Tag der Beschäftigungslosigkeit maßgeblich ist und nicht der Tag, an dem die Arbeitsuchendmeldung spätestens hätte erfolgen müssen.

    Insoweit sind zu den Aktenzeichen B 11 AL 5/17 R, B 11 AL 12/17 R und B 11 AL 14/17 R bereits Revisionsverfahren anhängig zu den zitierten Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 20. Januar 2017 zum Aktenzeichen L 3 AL 8/15, des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 2017 zum Aktenzeichen L 1 AL 26/15 und des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 2. Mai 2017 zum Aktenzeichen L 8 AL 2132/16.

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 01.06.2017 - L 3 AL 8/15   

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https://dejure.org/2017,31127
LSG Sachsen, 01.06.2017 - L 3 AL 8/15 (https://dejure.org/2017,31127)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 01.06.2017 - L 3 AL 8/15 (https://dejure.org/2017,31127)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - L 3 AL 8/15 (https://dejure.org/2017,31127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 13/10 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes - berufliche Ausbildung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.06.2017 - L 3 AL 8/15
    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R - SozR 4-4300 § 122 Nr. 8 = juris, jeweils Rdnr. 19; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 11 AL 13/10 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 6 = juris, jeweils Rdnr. 12 f.) ist geklärt, dass bei fiktiver Bemessung des Arbeitslosengeldes aufgrund Fehlens von ausreichenden Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum nicht die Bezugsgröße, die für den Ausbildungs- oder Wohnort galt (Bezugsgröße Ost), sondern die Bezugsgröße West zugrunde zu legen war.

    Damit sind alle Beschäftigungen zu berücksichtigen, die ein nicht ortsgebundener Arbeitsloser auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im gesamten Bundesgebiet verrichten kann (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011, a. a. O., Rdnr. 18).

    Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit sind nicht geeignet, als objektives Kriterium für eine Begrenzung der Verfügbarkeit eines Leistungsempfängers zu dienen (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011, a. a. O., Rdnr. 19).

  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.06.2017 - L 3 AL 8/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es bei der fiktiven Bemessung des Arbeitslosengeldes für die Zuordnung zur jeweiligen Qualifikationsgruppe in erster Linie darauf an, ob der Arbeitslose über den für die angestrebte Beschäftigung erforderlichen Berufsabschluss verfügt (BSG, Urteil vom 4. Juli 2012 - B 11 AL 21/11 R- SozR 4-4300 § 132 Nr. 8 = juris, jeweils Rdnr. 17).
  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.06.2017 - L 3 AL 8/15
    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R - SozR 4-4300 § 122 Nr. 8 = juris, jeweils Rdnr. 19; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 11 AL 13/10 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 6 = juris, jeweils Rdnr. 12 f.) ist geklärt, dass bei fiktiver Bemessung des Arbeitslosengeldes aufgrund Fehlens von ausreichenden Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum nicht die Bezugsgröße, die für den Ausbildungs- oder Wohnort galt (Bezugsgröße Ost), sondern die Bezugsgröße West zugrunde zu legen war.
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AL 10/17

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Vielmehr kommt eine fiktive Bemessung des ALG u.a. nach dem Bezug von Krankengeld bzw. Erwerbsminderungsrente (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 13. Dezember 2017 - L 2 AL 43/17 - BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 23/08 R -, juris), dem Bezug von Verletztengeld (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2018 - L 14 AL 202/15 - BSG, Beschluss vom 26. März 2014 - B 11 AL 14/14 B -, juris), bei antragspflichtversicherten Selbständigen (Sächsisches LSG, Urteil vom 1. Juni 2017 - L 3 AL 8/15 -, juris), nach einer Inhaftierung (Bayerisches LSG, Beschluss vom 10. November 2016 - L 10 AL 293/15 -, juris) oder nach Abschluss der Ausbildung in einer außerbetrieblicher Einrichtung (vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R -, juris) in Betracht.
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